Preise

Praxis für Homöopathie und Naturheilkunde Regina Rieger 

 

Die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen so gut wie nie übernommen.

Die Kostenübernahme bei Privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen richten sich nach Ihrem Vertrag mit der jeweiligen Versicherung. Fragen Sie bitte vorher dort nach. 

 

Grundsätzlich ist die Vergütung eine Vereinbarung zwischen dem Patienten und der Heilpraktikerin. 

Sollte nichts vereinbart sein, gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Das Honorar ist unabhängig von eventuellem Erstattungsansprüchen an Ihre Versicherung, in voller Höhe zu begleichen.  

 

Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte erhalten von mir eine Rechnung mit dem jeweiligen Abrechnungsziffern des Gebührenverzeichnis (GebüH).